Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen
Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz in Anspruch genommen werden soll.
Die Anmeldung zur Fortbildungsmaßnahme erfolgt, nach stattgefundenem Fachgespräch, über das ordnungsgemäße Ausfüllen und Unterzeichnen eines Vertragsformulars. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO, dem BDSG sowie anderen anwendbaren Datenschutzvorschriften. In Zusammenhang mit unserer Leistungserbringung und der dazugehörigen erforderlichen Kommunikation mit Ihnen, werden Postanschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer genutzt. Der vorliegende Vertrag tritt erst bei beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft.
Die Exzert UG erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Lehrgangsangebotes. Die Exzert UGbehält sich Änderungen vor. Das Lehrgangsziel darf jedoch nicht verändert werden.
Soweit wesentliche Änderungen vor oder nach dem Lehrgang notwendig werden, sind diese dem/der Teilnehmer/in schriftlich bekanntzugeben. In diesem Falle hat der/die Teilnehmer/in das Recht, innerhalb 14 Tagen seit Bekanntgabe schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
Die Exzert UG behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung oder plötzlicher Erkrankung von Dozenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von der Exzert UGnicht zu vertreten sind, die im Programm angekündigten Lehrgänge abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.
Die Exzert UG behält sich vor, während des Unterrichtes unter Wahrung des Persönlichkeitsrechtes eines/einer jeden Teilnehmers/in Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts für den Einsatz im Telelearning zu erstellen. Der/Die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass Foto-, Video- und Tonaufnahmen, auf denen er erscheint für schulinterne Zwecke verwendet werden dürfen.
Die Bildungsmaßnahme findet überwiegend dozentengeleitet statt. Der Unterricht erfolgt entweder klassisch oder im sog. Virtual Classroom (synchrone Wissensvermittlung). Daher ist das Fern-USG nicht anwendbar. Die Entscheidung über die Anwendung der jeweiligen Unterrichtsform trifft die Exzert UG im Einzelfall.
Sollte die Qualifizierung in 50%-Telelearning absolviert werden, findet der Unterricht montags - freitags vormittags von 8:00 Uhr - 13:00 Uhr in Präsenzunterricht in der Exzert UG statt, zzgl. Unterricht via Telelearning am Nachmittag im sog. virtuellen Klassenraum von zu Hause aus. Die für die Telelearning-Phase vorgesehene Anzahl der Lerneinheiten werden nachmittags abgeleistet und dabei alle für diesen Zeitraum gestellten Aufgaben nach Dozenten-Vorgabe bearbeitet. Dafür stehen die Ressourcen unserer Telelearning-Plattform zur Verfügung. Der in diesem Zeitraum zu behandelnde Lernstoff wird nicht erneut vermittelt.
Bei Qualifizierungen in 100% Telelearning erfolgt der Unterricht ausschließlich im virtuellen Klassenraum am PC von zu Hause aus, mit festgelegten, täglichen Unterrichts- und Anwesenheitszeiten.
Übungsphasen außerhalb der Kern- bzw. Geschäftszeiten werden ohne Fachdozent/-in abgeleistet.
Die im Rahmen der Leistungserbringung erforderliche Anwesenheitserfassunggemäß § 318 Abs. 2, Satz 2, SGB III, erfolgt ausschließlich softwaregestützt mittels des Programms CC-Launcher. Hierbei erhalten die Teilnehmer/-innen in unregelmäßigen Zeitabständen systemseitig automatische Anwesenheitsprüfungen.
Die technische Ausstattung, die seitens des/der Teilnehmer/s/in für die Teilnahme an einem Kurs mit Telelearning erforderlich ist, wird durch den/die Teilnehmer/in für die Dauer der Qualifizierung bereitgestellt.
Nach Beendigung der Bildungsmaßnahme erhalten die
Teilnehmer/-innen eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zum
Ziel, Inhalt und zeitlichen Umfang der Maßnahme.
Sofern eine Weiterbildung eine Prüfung vor einer externen
Institution wie beispielsweise einer „Industrie- und
Handelskammer (IHK)“, Handwerkskammer (HWK), „SAP“ oder dem
„TÜV“ beinhaltet, bitten wir zu beachten, dass die
Teilnahmebedingungen der prüfenden Stellen gelten und die
Exzert UG keinen Einfluss auf die zeitliche und örtliche
Durchführung dieser externen Prüfungen hat. Die jeweiligen
Prüfungstermine können außerhalb des Maßnahme Zeitraumes
liegen. Termine und Orte, auch von Teilprüfungen, hängen vom
Angebot des zuständigen Prüfungszentrums bzw. Prüfungsstelle ab
und können nicht via Telelearning absolviert werden.
Aufwendungen, die dem/der Teilnehmer/in an Fahrtkosten,
Verpflegung, Unterkunft, etc. in diesem Zusammenhang entstehen,
müssen von dem/der Teilnehmer/in selbst getragen werden und
können gegenüber der Exzert UG nicht geltend gemacht werden.
Bei der Teilnahme an den Weiterbildungen: „Externenprüfungen“,„Vorbereitung auf Wiederholungsprüfungen“, „Fremdsprachenkorrespondent“,„Ausbildung der Ausbilder“ und den unterschiedlichen „Fachwirten (IHK)“ meldet sich der/die Teilnehmer/in eigenständig bei der jeweiligen prüfenden Institution, wie beispielsweise der IHK oder der HWK, zur vorgesehenen Prüfung an. Die Exzert UG kann die Zulassung zu diesen externen Prüfungen nicht überprüfen und hat keinen Einfluss auf die Zulassung zu den Prüfungen. Der/Die Teilnehmer/in muss selbstständig eine entsprechende Zulassung durch die jeweilige prüfende Institution sicherstellen und diese der Exzert UG schriftlich vorlegen. Etwaige Zulassungseinschränkungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Exzert UG (Haftungsbeschränkt).
Sollte die Weiterbildung/Umschulung Zusatzqualifizierungen beinhalten, ist die Prüfungsvorbereitung nicht zwingend Bestandteil der Weiterbildung/Umschulung. Die Schulungsunterlagen können digital oder schriftlich seitens der Exzert UG zur Verfügung gestellt werden. Die Übernahme der Prüfungsgebühren durch die Exzert UG kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein die dem CC-Portal zu entnehmen sind. Die Prüfungstermine werden von der Exzert UG festgelegt.
Beendet der/die Teilnehmer/in das Vertragsverhältnis vorzeitig, ist eine Kostenübernahme jedweder Prüfungen seitens der Exzert UG hinfällig.
Die Richtlinien der für die Bildungsmaßnahme zuständigen Kammer (IHK, HWK, Steuerberaterkammer u.ä.) sowie der AZAV sind Bestandteil dieses Vertrages.
Bei artverwandten Umschulungen werden berufsübergreifende Inhalte gemeinsam unterrichtet.
Ende des Umschulungszeitraumes:
Bei dem Datum des Umschulungsendes in einem Umschulungsvertrag
handelt es sich um ein voraussichtliches Umschulungsende.
Tatsächlich endet eine Umschulung mit dem Tag der
mündlichen/praktischen Abschlussprüfung.
Erst im Anschluss an die schriftliche Prüfung wird der Termin der mündlichen/praktischen Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK), oder der Steuerberaterkammer festgelegt und dem/der Teilnehmer/in seitens der IHK, HWK oder Steuerberaterkammer schriftlich bekannt gegeben.
Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet die Exzert UG und den Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung o. ä.) umgehend nach Bekanntgabe des mündlichen/praktischen Prüfungstermins über das Prüfungsdatum zu informieren. Ab dem Tag der mündlichen/praktischen Prüfung muss der/die Teilnehmer/in dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen.
Gemäß den hier geltenden Richtlinien für Gruppenumschulungsmaßnahmen der IHK, werden Teilnehmer/innen bei Fehlzeiten von mehr als 10 Prozent der Umschulungszeit nicht zur Umschulungsprüfung zugelassen. Bei Gefährdung des Lernziels durch die Nichteinhaltung dieser Regelung behält sich die Exzert UGdas Recht vor eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.
Der/Die Teilnehmer/in an einer öffentlich geförderten Maßnahme ist verpflichtet sechs Monate nach Maßnahmeende die Exzert UG über seinen/ihren Jobstatus zu informieren.
Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Festlegung der evtl. Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und der Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen, und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, Vorschriften des Berufsbildungs- und des Schulrechts zu beachten und Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren.
Bei Teilnehmer/innen, die nachhaltig gegen diese Verpflichtung verstoßen, behält sich die Exzert UG das Recht vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
Der Exzert UG bleibt es vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die oben genannten Verpflichtungen geltend zu machen.
Die Exzert UG unterstützt die Teilnehmer/innen bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle. Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet, sich rechtzeitig und eigenständig um eine geeignete Praktikumsstelle zu bemühen.
Die Exzert UG gibt Hilfestellung durch die Bereitstellung von Praktikumsbetriebslisten, welche im Downloadbereich des CC-Portals eingesehen und heruntergeladen werden können. Da diese Listen ständig aktualisiert werden, ist während der Bewerbungsphase eine regelmäßige Einsicht in die Listen notwendig. Regelmäßig werden geeignete Stellenangebote sowie konkrete Anfragen von Unternehmen zudem an den „Schwarzen Brettern“ der Exzert UG veröffentlicht.
Den Praktikumsvertrag erhalten die Teilnehmer/innen im Downloadbereich des CC-Portals (siehe Merkzettel Informationen zum CC-Portal). Die Teilnehmer/innen reichen diesen in dreifacher Ausfertigung an ihrem Exzert UG-Standort ein. Zur Ergänzung der Bewerbungsunterlagen kann seitens der Exzert UG eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden.
Die Teilnehmer/innen sollten das Praktikum nutzen, um einem potentiellen Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, sich von den jeweiligen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Praxis zu überzeugen.
Nach Ablauf der ersten Hälfte des Unterrichtszeitraumes bemühen sich die Teilnehmer/innen um ein entsprechendes Praktikum. Teilnehmer/innen, die rechtzeitig vor ihrem geplantem Praktikumszeitraum noch keinen Praktikumsplatz gefunden haben, sind dazu verpflichtet die Exzert UG in Kenntnis zu setzen, um gemeinsam die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Das Praktikum ist ein fester Bestandteil der Weiterbildung. Anderenfalls droht ein Abbruch der Weiterbildung seitens des Kostenträgers. Das Kündigungsrecht seitens der Exzert UG bleibt hiervon unberührt.
Das Praktikum muss in einem Betrieb absolviert werden, der von der zuständigen Kammer als Ausbildungsbetrieb im jeweiligen Umschulungsberuf zugelassen ist und die Ausbildungsberechtigung seitens der zuständigen Kammer belegen kann.
Dieser Nachweis ist Bestandteil des Praktikumsvertrages und ist zusammen mit dem unterschriebenen Praktikumsvertrag spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn an die Exzert UGzur Weitergabe an die zuständige Kammer einzureichen, da ansonsten die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet ist. Teilnehmer/innen der Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten können das erforderliche Praktikum nur bei Angehörigen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe absolvieren. Der unterschriebene Praktikumsvertrag ist spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn an die Exzert UGzur Weitergabe an die Steuerberaterkammer einzureichen, da ansonsten die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdet ist.
Den Praktikumsvertrag erhalten die Teilnehmer/innen im Downloadbereich des CC-Portals. Die Teilnehmer/innen reichen diesen in dreifacher Ausfertigung inklusive des jeweiligen Ausbildungsberechtigungsnachweises ihres Praktikumsbetriebes an ihrem Exzert UG-Standort ein.
Sämtliche Lehrgangsgebühren für geförderte berufliche Bildungsmaßnahmen, beispielsweise gefördert nach dem SGB III (Agentur für Arbeit) bzw. SGB II(JobCenter), durch den Rentenversicherungsträger, durch den ESF (Europäischen Sozialfonds), nach dem Soldatenversorgungsgesetz oder Ähnlichem, werden von dem/der Teilnehmer/in unwiderruflich an die Exzert UG abgetreten und direkt vom Kostenträger an die Exzert UG überwiesen.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Vorgaben der AZAV. Sofern keine Direktzahlung vereinbart wurde, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen: Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Die Gebühren werden wie folgt fällig:
Lehrgangsgebühren: bei Lehrgangsbeginn
Bei Leistung für Lehrgänge, die länger als drei Monate dauern,
werden Ratenzahlungen gewährt. Wenn nicht durch eine
Lehrgangsrechnung anders mitgeteilt wird, gelten folgende
Ratenzahlungen als vereinbart: Anzahl der Raten =
Lehrgangsdauer in Monaten. Höhe des Ratenbetrages =
Lehrgangsgebühr dividiert durch Anzahl der Raten.
Fälligkeit der Raten: Zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns,
danach monatlich. Die Fälligkeit der monatlichen Raten
orientiert sich jeweils am Lehrgangsbeginn. Die Ratenzahlung
endet spätestens zum vorgesehenen Lehrgangsende.
Prüfungsgebühren: bei Anmeldung zur Prüfung
Sind mehr als zwei Raten rückständig, erlischt die gewährte Ratenzahlung und die noch offene Lehrgangsgebühr wird sofort fällig. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Bei verspäteter Zahlung kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr für jede Mahnung erhoben werden.
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen erfolgen, die für ihre Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.
Teilnehmer/innen an beruflichen Bildungsmaßnahmen, die nicht durch Kostenträger nach dem SGB III bzw. SGB II oder durch den Rentenversicherungsträger, durch den ESF, nach dem Soldatenversorgungsgesetz oder Ähnlichem gefördert werden sind zu Folgendem berechtigt: Der/Die Lehrgangsteilnehmer/in hat das Recht, binnen einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages, jedoch nur vor Lehrgangsbeginn, ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lehrgangsbeginn weniger als 14 Tage, so endet das Rücktrittsrecht in jedem Falle bei Lehrgangsbeginn. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt und der Verwaltungsstelle der COMCAVE.COLLEGE® GmbH, die die Anmeldung erhalten hat, zugestellt werden.
Für die Gültigkeit bedarf die Kündigung der Schriftform und muss eigenhändig unterzeichnet, gegenüber der jeweiligen Verwaltungsstelle der Exzert UG, bei der sich der/die Teilnehmer/in angemeldet hat, erfolgen. Sie kann einem Verwaltungsmitarbeiter persönlich übergeben oder auf dem Postwege eingesandt werden. Der Nachweis, dass die Kündigung eingereicht wurde, obliegt dem/der Teilnehmer/in (z.B. durch eine Eingangsbestätigung der Exzert UG). Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung. Die Lehrkräfte sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
Der/Die Teilnehmer/in ist, solange keine schriftliche Kündigung erfolgt, zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Im Fall der Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt hiervon unberührt. Ein derartiger wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug seitens des/der Teilnehmers/in bzw. Kostenträgers. Befindet sich bei einer vereinbarten Ratenzahlung der Teilnehmer/-in mit mehr als 2 Raten in Rückstand, ist die Exzert UG zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Auch nachhaltige Verstöße gegen die in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Pflichten des/der Teilnehmers/in, berechtigt die Exzert UG zu einer außerordentlichen Kündigung. Eine Kündigung aufgrund zu hoher Fehlzeiten ist möglich wenn hierdurch das Maßnahmeziel nicht mehr erreichbar ist. Auch ein fehlender Praktikumsplatz berechtigt zu einer fristlosen Kündigung. Das Recht auf Vergütungs- oder Schadensersatzanspruch bleibt vorbehalten.
Eine Kündigung wegen Arbeitsaufnahme ist jederzeit zulässig. Frist zum letzten Werktag vor Beginn der nachgewiesenen Arbeitsaufnahme. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Auf Anfrage ist der Arbeitsvertrag in Kopie einzureichen.
Alle für die Durchführung der Schulungsmaßnahme erforderlichen
Lehrmaterialien werden den Teilnehmer/innen seitens der Exzert
UG zur Verfügung gestellt.
Lehrmaterialien die von der Exzert UG leihweise zur Verfügung
gestellt werden, müssen an die Exzert UG zurückgegeben werden.
Von der Rückgabe ausgenommen sind Arbeitshefte, Skripte
und/oder Handouts. Weitere Ausnahmen zur Rückgabe der
Lehrmaterialien können der teilnehmerbezogenen
Lehrmittelausgabebestätigung entnommen werden.
Die leihweise zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien sind zum Ende des jeweiligen belegten Moduls, bzw. bei nicht modularen Weiterbildungen am Ende der jeweiligen Maßnahme, unaufgefordert und unverzüglich an die Exzert UG herauszugeben. An solchen Unterlagen steht dem/der Teilnehmer/in kein Zurückbehaltungsrecht zu. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Maßnahme seitens des/der Teilnehmer/in sind die Lehrmaterialien am Tag der Kündigung an die Exzert UG herauszugeben. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung seitens der Exzert UG gilt eine Rückgabefrist von 7 Werktagen nach Erhalt der Kündigung. Als Nachweis der Rückgabe kann ausschließlich die schriftliche Rückgabebestätigung der Exzert UG anerkannt werden.
Werden die Lehrmaterialien nicht innerhalb des vorgesehenen
Zeitraums an die Exzert UG zurückgegeben, ist der/die
Teilnehmer/in schadenersatzpflichtig gegenüber der Exzert
UG.
Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet, alle ihr/ihm durch die
Exzert UG zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien pfleglich zu
behandeln, nicht zu beschriften und ordnungsgemäß
aufzubewahren.
Ergänzende Regelungen für Umschulungen
Nimmt der/die Teilnehmer/in die volle Lehrgangsdauer an der
Umschulungteil, gehen die ausgehändigten Lehrmaterialien in
sein/ihr Eigentum über, anderenfalls steht dem/der
Teilnehmer/in an solchen Unterlagen kein Zurückbehaltungsrecht
zu.
Für Unfälle, die während der Unterrichtszeit oder auf dem Weg von/zur Unterrichtsstätte vorfallen, sind die Teilnehmer/innen über die Exzert UG bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft, Hamburg (BG 31) versichert. Für Verlust persönlichen Eigentums haftet die Exzert UG nicht.
Unsere Informationen zum Datenschutz über unsere
Datenverarbeitung nach Artikel (Art.) 13, 14 und 21 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Sie jederzeit den
ausliegenden Informationen in den Geschäftsräumen der Exzert UG
und unserer Webpräsenz entnehmen, zu finden
unter: https://www.exzert-bildungszentrum.de/datenschutzerklaerung.
Die in unseren Fluren bzw. öffentlichen Gängen eingesetzten
Kameras werden ausschließlich zur Sicherheit und zum
Diebstahl-/Einbruchschutz eingesetzt.
Videoüberwachungen/-aufzeichnungen erfolgen nur außerhalb der
Geschäftszeiten.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der richtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.
Erfüllungsort und damit Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO der Ort der Ausbildungsstätte bzw. des Kursortes. Kursort ist der Ort, an dem der/die Dozent/in unterrichtet.